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Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Essen

Sehr gerne können Sie sich mit allen Fragen, die das Familienrecht betreffen, an mich als Fachanwältin für Familienrecht wenden.

Neben der Scheidung oder der Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften kümmere ich mich als Anwältin im Familienrecht sehr gerne auch um Ihre

  • Unterhaltsfragen
  • Vermögensfragen
  • Fragen der Hausrataufteilung
  • Fragen zu gemeinsamen Immobilien
  • Fragen zum Rentenausgleich
Und selbstverständlich auch um die
  • Fragen Ihrer Kinder, die in der Regel beiden Elternteilen und damit auch den Anwältinnen für Familienrecht am Herzen liegen.
Darüber hinaus vertrete ich öfters auch Eltern(teile) deren Kinder in einer Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen wurden – sowohl mit wie auch ohne Zustimmung der Eltern (Inobhutnahme).

Eine eheliche Trennung und spätere Scheidung ist in der Regel eine schmerzhafte Angelegenheit, da die Betroffenen davon ausgegangen sind, dass die Ehe ein Leben lang hält. Deshalb braucht es im Rahmen der Erstberatung eines längeren Gesprächs, in dem Sie mir als Anwältin für Familienrecht Ihre Eckdaten geben, aber auch von Ihrer eigentlichen gemeinsamen Lebensplanung erzählen.

Auch interessieren mich als Ihre Anwältin Ihre persönlichen und gegebenenfalls neuen Ziele und Vorstellungen:

  • Wann haben Sie geheiratet?
  • Wie haben Sie Ihre Ehe gelebt?
  • Wer hat auf Berufstätigkeit wegen der Kinder oder aus einem anderen Grund verzichtet?
  • Wem gehört welches Vermögen, welche Immobilie?
  • Was haben Sie beide jetzt schon geregelt, abgesprochen und in die Tat umgesetzt?
  • Wer arbeitet in welchem Umfang und was verdient wer?
  • Welche Steuerklassenwahl haben Sie getroffen?
  • Wie ist der Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen geregelt?
  • Wie soll der Kontakt geregelt werden, wenn es nach Ihnen geht?
  • Wie war die Kinderbetreuung bisher geregelt?
  • Wie soll der Hausrat aufgeteilt werden?
  • Wie könnte eine Vermögensaufteilung aussehen?
  • Wer hat wie für seine Altersvorsorge gesorgt?
Alle diese Themen kann ich mit Ihnen besprechen, insoweit Sie eigene Regelungen schon mit Ihrer Ehefrau/Ehemann getroffen haben, kann ich diese in Ihrem Auftrag überprüfen und übernehmen.

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich – außerhalb von Mediationen – ausschließlich Parteivertreterin. Dieses bedeutet, dass ich allein die Interessen meiner Mandantin/meines Mandanten in den Blick nehme und mich für deren/dessen Interessen und Ziele einsetze.

Sollten Sie sich – zu welchem Zeitpunkt auch immer – zu einer Mediation entscheiden und ich keinen von Ihnen schon im Vorfeld vertreten haben, so kommen Sie gerne gemeinsam zu einem ersten kostenfreien Informationsgespräch über die Mediation, Sie haben dann die Möglichkeit mit meiner Hilfe eine gute gemeinsame Regelung zu finden. In diesem Fall bin ich allparteilich und helfe Ihnen diese gemeinsame Lösung zu finden.