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Kindesunterhalt und Kindergeld

Der Kindesunterhalt richtet sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle, die jedes Jahr im Dezember für das kommende Jahr neu herausgegeben wird.
Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt nicht hat. Dieses Kind soll von dem Einkommen des Elternteils so profitieren, wie es dies auch tun würde, wenn es dort leben würde.
Es wird das Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils zu Grunde gelegt und dann, je nach Alter des Kindes der Unterhaltsbetrag in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen. Dies ist aber nicht der Zahlbetrag! der Zahlbetrag ergibt sich wenn Sie vom Unterhaltsbetrag noch das hälftige Kindergeld abziehen, was ja der andere Elternteil in voller Höhe erhält. Dadurch ist gewährleistet, dass der zahlende Elternteil auch die Hälfte des Kindergeldes "erhält", es ist aber auch gewährleistet, dass ein Elternteil, der keinen Kindesunterhalt zahlt auch kein Kindergeld erhält.

Muss jemand nur für ein Kind Unterhalt zahlen und für keine weitere Person, so kann der Betrag aus einer höheren Einkommensstufe genommen werden, zahlt jemand für mehr als zwei Personen Unterhalt, so kann der Betrag aus jeweils einer niedrigeren Einkommensstufe genommen werden.