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Adhäsionsverfahren- die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Essen

Wer durch eine Straftat oder eine andere Schädigung einen Schaden erlitten hat, kann Schadensersatz und u.U. auch Schmerzensgeld vom Schädiger verlangen. Üblicherweise macht man das durch eine Klage vor einem Zivilgericht. Wenn man "Verletzter" ist, so sagt es das Gesetz, so kann man seinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld auch gleichzeitig im Strafverfahren geltend machen.Das spart Geld und Risiko.Aber es will in jedem Einzelfall auch gut überlegt sein, ob es taktisch gut ist, als Opfer einer Straftat gleich mit Ansprüchen Wiedergutmachung in ein Strafverfahren zu gehen.Opfer von Sexualdelikten tun sich damit häufig schwer.
Ob ein Adhäsionsverfahren für Sie die richtige Verfahrensart ist, klären wir gerne. Eine fachliche Information finden Sie in der nachfolgenden powerpoint.
Das Adäsionsverfahren
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